Der GKK ist ab sofort ständiger Vertreter im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe !!
Liebe Eltern und interessierte Leser,
auch wenn es in letzter Zeit etwas ruhiger war, waren wir nicht untätig.
Wir sind stolz Euch mitteilen zu können, dass wir nach langem Versuch jetzt Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe ist. Nachdem der Jugendhilfeausschuss die Satzung auf unsere Anfrage geändert hat, wurde diese Satzungsänderung jetzt auch vom Gemeinderat beschlossen.
Was ist der Jugendhilfeausschuss eigentlich ?
Die Stadt beschreibt den Jugendhilfeausschuss wie folgt:
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung der öffentlichen Jugendhilfe handelt. Hierzu gehören unter anderem die Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien, Anregungen und Vorschläge für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, die Jugendhilfeplanung, wie z. B. Einrichtung von Kindertageseinrichtungen, und die Förderung der freien Jugendhilfe etc.
Der Jugendhilfeausschuss soll vor jeder Beschlussfassung des Gemeinderates in Fragen der Jugendhilfe gehört werden und hat das Recht, an den Gemeinderat Anträge zu stellen.
Er entscheidet im Rahmen der Beschlüsse und Vorgaben des Gemeinderates über die Verwendung der für die Jugendhilfe bereitgestellten Mittel.
Die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses ergeben sich aus dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches – SGB VIII-, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg, der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe und der Satzung für das Jugendamt Karlsruhe.
Neben den gemeinderätlichen Mitgliedern gehören dem Jugendhilfeausschuss weitere stimmberechtigte und beratende Mitglieder gemäß § 71 SGB VIII an.
Damit haben wir eines unsere großen Ziele für 2019 erreicht, da wir bisher nur beratend hier tätig sein konnten.
Euer GKK