Infos zu Notbetreuung
Wichtige Infos für Eltern
Homeoffice:
- Anspruch auf Notbetreuung: unabkömmlich für den Arbeitgeber. Auch bei Homeoffice. Das bedeutet: Kein zeitgleiches Kinder betreuen und arbeiten mehr.
Arbeitgeberbescheinigung:
- keine Arbeitgeberbescheinigung notwendig.
- Appell der Bundes- und Landesregierungen an die Eltern, Notbetreuung nur zu nutzen, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist.
- wenn das Kindeswohl gefährdet ist, wird ein Notbetreuungsplatz zur Verfügung gestellt, obwohl Betreuung gewährleistet werden könnte.
Kinderkrankengeld:
- Beantragung von Kinderkrankengeld, wenn kein Notbetreuungsplatz vorhanden ist: 20 Tage pro Elternteil, 40 Tage für Alleinerziehende.
Beitragserstattung:
- Nicht in Anspruch genommene Notbetreuungstage: erstattet die Stadt den KiTa-Trägern in Höhe der städtischen Beiträge zurück
- Träger leiten mindestens die städtischen Beiträge an die Eltern weiter; ob sie die Differenz zu den eigenen Beiträgen an die Eltern zahlen, liegt im Ermessen und an der finanziellen Belastbarkeit des jeweiligen Trägers.
Bei Fragen gerne Kontakt über unser Kontaktformular aufnehmen.
Kommentare
Infos zu Notbetreuung — Keine Kommentare
HTML tags allowed in your comment: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>